Der Pflegeaufwand wird pro Einzelverrichtung erfasst.
Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten, danach wird die Zeit in 5-Minuten-Einheiten erfasst.
Folgende Tarife gelten 2019 für KVG-pflichtige Leistungen:
Kosten pro Std |
erste 10 Min. |
je weitere 5 Min. |
|
79.80 CHF |
13.30 CHF |
6.65 CHF |
|
65.40 CHF |
10.90 CHF |
5.65 CHF |
|
54.60 CHF |
09.10 CHF |
4.55 CHF |
KLV Leistungen
Pflegerische Leistungen werden im Rahmen des geltenden Tarifvertrages mit der santésuisse von den Krankenkassen zurückerstattet (ausgenommen dem Selbstbehalt von 10% und der Jahresfranchise).
Patientenbeteiligung
Gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG muss eine Patientebeteiligung verrechnet werden.
Die Patientenbeteiligung betrifft alle Personen ab 65 Jahren unabhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen CHF 15.95 pro Stunde. Der Betrag wird nur für die erste Pflegestunde pro Tag verrechnet und bei weniger als einer Stunde erfolgt sie pro rata.
Dieser Betrag wird nicht von der Krankenkasse übernommen
Weitere Kosten
Zuzüglich wird für die monatliche Administration Fr. 5.- berechnet.